Das Gemeinschaftskonto für einen besseren Überblick
Grundsätzlich bekommt jeder Mensch ein Konto, der ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat. Dabei entscheidet der künftige Kontoinhaber natürlich nicht nur bei welcher Bank er sein Konto eröffnen möchte, sondern auch welche zusätzlichen Möglichkeiten für ihn zur Verfügung stehen. In der Regel wechseln die meisten Kontoinhaber ihre Bank selten, aber mit den Jahren kann ein Lebenspartner den Weg kreuzen. Die erste gemeinsame Wohnung und die ersten gemeinsamen Kosten sind schnell vorhanden. Dabei haben beide Lebenspartner meist ein eigenes Konto und versuchen die monatlichen Ausgaben zu teilen. Die beste Möglichkeit, bei den monatlichen Kosten nicht den Überblick zu verlieren, stellt ein sogenanntes Gemeinschaftskonto dar.
Ein Gemeinschaftskonto kann als drittes Konto eröffnet werden, wobei jeder Lebenspartner sein bisheriges Konto weiterhin behalten kann. Allerdings muss jeder Lebenspartner einen festgelegten Betrag auf das Gemeinschaftskonto zahlen, um die monatlichen Kosten wie Telefonrechnung, Miete, Nebenkosten, Fernsehgebühren oder ähnliches zu decken. Die Abbuchungen der monatlichen Grundrechnungen können dann vom Gemeinschaftskonto gedeckt werden. Allerdings kommen ja auch noch weitere Kosten auf die Partner zu, denn gerade unregelmäßigen Ausgaben wie Lebensmittel oder ähnliches scheiden sich die Geister. Dabei sollte schon bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskonto festgelegt sein, welche finanziellen Mittel im Monat jeder auf das Gemeinschaftskonto überweist, um die Kosten für die Lebensmittel zu decken. Die Kosten für jedes Fahrzeug und die Anschaffung von Kleidung kann jeder Lebenspartner weiterhin von seinem eigenen Girokonto begleichen. Außerdem kann ein Gemeinschaftskonto optimal zum Ansparen für einen Urlaub genutzt werden. Monatlich können die Lebenspartner eine festgelegte Summe auf das Gemeinschaftskonto zahlen, wovon dann der Urlaub gebucht werden kann.
Gemeinschaftskonto – Welche Kontovariante?
Bei den Gemeinschaftskonten können zwei Varianten ausgesucht werden, das UND-Gemeinschaftskonto und das ODER-Gemeinschaftskonto. Diese beiden Gemeinschaftskonten sind unterschiedlich und vor der Eröffnung sollte sich über beide Kontoformen genau informiert werden. Beim UND-Gemeinschaftskonto sind beide Kontoinhaber voll verfügungsberechtigt. Das bedeutet, eine Überweisung oder eine Barauszahlung kann nur mit der Unterschrift beider Kontoinhaber durchgeführt werden. Ein Partner allein kann keine Überweisungen tätigen oder Geld abheben. Bei dieser Art Konto werden in der Regel weder Kreditkarten noch EC-Karten an die Kontoinhaber ausgegeben. Das ODER-Gemeinschaftskonto unterscheidet sich dazu in beinahe allen Belangen, denn beim ODER-Gemeinschaftskonto bekommen beide Kontoinhaber eine eigene EC-Karte und können auch Kreditkarten bekommen. Beide Partner können ohne Einschränkungen auf das Gemeinschaftskonto zugreifen, Zahlungen tätigen und Geldabhebungen durchführen. Allerdings setzt das ODER-Gemeinschaftskonto ein starkes Vertrauen voraus, denn ohne das Einverständnis des anderen können Zahlungen durchgeführt werden. Bei beiden Varianten müssen beide Partner bei der Kontoeröffnung vorhanden sein und mit ihrer Unterschrift die Kontoeröffnung bestätigen. Außerdem müssen beide Parteien das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gemeinschaftskonto – Ein Vergleich ist sinvoll
Mit unserem Vergleich können die zahlreichen Angebote im Bereich Gemeinschaftskonto miteinander verglichen werden, denn die Banken und ihre Angebote unterscheiden sich teilweise sehr stark. Gerade bei kostenlosen Gemeinschaftskonten sollte unser Vergleich genau kontrolliert werden, denn in der Regel sind für ein kostenloses Gemeinschaftskonto einige Bedingungen zu erfüllen, die auf den ersten Blick nicht wahrgenommen werden.