P-Konto eröffnen – Die Vorteile und Nachteile

Jeder Bürger kann ein Konto bei einer beliebigen Bank eröffnen. Dazu muss der Bürger nur einige Grundvoraussetzungen beachten. Grundsätzlich muss der Bürger 18 Jahre alt und somit volljährig sein, um ein eigenes Konto eröffnen zu können. Mit den Jahren können sich, aus unterschiedlichen Gründen Schulden angehäuft haben, damit das Konto von den Schulden nicht belastet werden kann, muss ein Pfändungsfreies Konto eingerichtet werden. Ein P-Konto zu eröffnen ist für jeden Bürger möglich, der bei einer Bank ein Girokonto hat. Grundsätzlich ist die Bank verpflichtet ein Pfändungsfreies Konto einzurichten, wenn der Bürger sein Konto schon eine Weile bei der Bank führt. Bei der Neueröffnung eines Kontos, das zugleich als Pfändungsfreies Konto eingerichtet werden soll, kann die Bank die Kontoeröffnung ablehnen. Das ist das gute Recht der Bank und kann nicht angefochten werden. Allerdings ist das P-Konto eröffnen bei der bisherigen Bank oder mittels unseres Vergleichs ohne Probleme möglich.

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Was ist ein P-Konto?

Das sogenannte P-Konto ist ein Pfändungsfreies Konto, bei dem die Gläubiger die Gelder auf dem Konto nicht pfänden können. Somit sind eventuelles Guthaben, ein großer Teil des Einkommens und Sozialleistungen gesichert und der Lebensunterhalt kann abgesichert werden. Einige Einkommen können von den Gläubigern nicht gepfändet werden. Dazu gehören das Kindergeld, Kindergeldzuschläge, Schwerstbeschädigtenzulagen, Pflegegeld, Blindengeld und auch einmalige Sozialleistungen. Allerdings müssen diese Einkommen mit entsprechenden Schriftstücken bei der Bank angegeben werden. Die Schriftstücke können die aktuellen Nachweise der einkommenden Gelder sein, wie die Bescheide vom Arbeitsamt, die Zustimmung über Kindergeld oder ähnliche Schriftstücke. Diese müssen bei der Bank eingereicht werden und die Gläubiger haben dann keinen Zugriff darauf.
Ein P-Konto eröffnen bedeutet eigentlich das Girokonto auf ein Guthabenkonto umzustellen. Das P-Konto eröffnen bedeutet aber nicht, dass keine Überweisungen mehr getätigt werden können oder Kartenzahlungen möglich sind. Beim P-Konto eröffnen wird das Einkommen für den Lebensunterhalt vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Solange ausreichend Guthaben vorhanden ist, können auch Zahlungen getätigt werden.

P-Konto eröffnen – Das gibt es zu beachten

P-Konto eröffnenBeim P-Konto eröffnen müssen einige wichtige Dinge beachtet werden. Zum einen darf ein P-Konto eröffnen nur einmal durchgeführt werden. Sollten mehrere P-Konten eröffnet worden sein, dann macht der Kontoinhaber sich strafbare und muss mit einer kräftigen Strafe rechnen. Beim P-Konto eröffnen wird bei der Schufa ein Eintrag vermerkt, dass ein Pfändungsfreies Konto eingerichtet wurde. So wird dem Missbrauch vorgebeugt. Ein Pfändungsfreies Konto hat einen sogenannten Pfändungsfreibetrag. Dieser liegt bei einer Einzelperson bei 1.045,04 Euro im Monat. Sollten noch Unterhaltsverpflichtungen bestehen, dann kann der Betrag sich erhöhen. Allerdings müssen auch für Unterhaltsverpflichtungen die Schriftstücke eingereicht werden, damit der Betrag erhöht wird. Über den pfändungsfreien Betrag kann der Kontoinhaber ohne Einschränkungen verfügen. Allerdings ist keine Überziehung des Kontos möglich, denn es wird auf Guthabenbasis geführt.
Die Nachteile, die ein Pfändungsfreies Konto mit sich bringt, sollten aber auch beachtet werden, denn nicht nur, dass kein Dispo mehr möglich ist, auch eine kleine Überziehung von nur wenigen Cent ist nicht mehr denkbar. Außerdem steht nur der pfändungsfreie Betrag für Rechnungen und Lebensunterhalt zur Verfügung. Des Weiteren wird die Eröffnung eines P-Kontos der Schufa gemeldet. Somit werden keine weiteren Kreditmöglichkeiten gewährt.